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Metallisches Stuhldesign

Ich interessiere mich für eine Psychotherapie - und jetzt?

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Erstkontakt

Sie können mir gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben, das Kontaktformular verwenden oder mich telefonisch kontaktieren.

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Erstgespräch

Jede Psychotherapie beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem Sie die Chance haben, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und Ihr Therapieanliegen zu klären.

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Therapie

Wenn Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Therapie bei mir entscheiden, begleite ich Sie auf dem Weg, Ihre persönlichen Therapieziele zu erreichen.

Erstgespräch

Am Anfang jeder Psychotherapie findet ein Erstgespräch statt. Dieses dient vor allem einem gemeinsamen Kennenlernen. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre derzeitige Lebenssituation, Ihre Wünsche und Erwartungen die Psychotherapie betreffend und sprechen über mögliche Zielsetzungen. So haben auch Sie die Chance, mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen.
Im Zuge des Gesprächs kläre ich Sie über die Möglichkeiten, das passende Setting und die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie bei mir auf.

Absageregelung

Fall Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per SMS oder E-Mail. Absagen können bis spätesten 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen.

Da die Stunde für Sie reserviert ist, bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Termin bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) in Rechnung gestellt wird.

Setting und Frequenz

In meiner Praxis können Sie Psychotherapie sowohl im Sitzen als auch im Liegen in Anspruch nehmen – beide Settings haben ihre eigenen Vorteile. Wir können gemeinsam herausfinden, was am besten zu Ihnen passt und womit Sie sich am wohlsten fühlen. Die Frequenz der Therapiestunden kann einmal oder mehrmals wöchentlich sein, je nach Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Anforderungen an die Therapie. Für ein kontinuierliches Arbeiten ist jedoch die Regelmäßigkeit wichtig. Ich biete sowohl Kurz-, Mittel- und Langzeittherapien an.

Schweigepflicht

Nach § 15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Nichts, was Sie mir in einer Sitzung anvertrauen, verlässt den geschützten Raum der Psychotherapie.

Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.

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Kontaktieren Sie mich gerne

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